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Wettkampfordnung

 

für die „Offene Meisterschaft“ und das „Pokalturnier“ des Märkischen TurnerBundes (MTB) für Naturtonfanfarenzüge

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Die „Offene Meisterschaft“ und das „Pokalturnier“ des Märkischen Turner-Bundes (MTB) für Naturtonfanfarenzüge werden seit 1991 bzw. 1993 veranstaltet. Sie sind offen für alle Vereine, die diese Wettkampfordnung anerkennen.

 

Beide Wettkämpfe finden unter der Dachmarke „FANFARONADE“ statt.

 

1.  Startberechtigung

 

Startberechtigt sind bei allen Wettkämpfen des MTB alle ordentlichen Mitglieder der gemeldeten Vereine/Abteilungen. Weiterhin startberechtigt sind Gaststarter aus anderen Vereinen, insoweit, wie der entsendende Verein nicht selbst am Wettkampf beteiligt ist. Hierfür ist eine formlose Gastspielgenehmigung des entsendenden Vereins erforderlich und beim Wettkampf vorzulegen. Bei der „Offenen Meisterschaft“ bzw. den „ Pokalwettkämpfen“ wird die Startberechtigung mit der abgegebenen Teilnehmermeldung erteilt. Spielgemeinschaften sind auf Antrag zugelassen.

 

2.  Rahmenveranstaltung

 

Alle am Wettkampf beteiligten Vereine sind zur Eröffnungs- und Abschlussveranstaltung/Siegerehrung teilnahmeverpflichtet. Das Programm erfolgt gemäß Ausschreibung.

 

Ausnahmen:

 

·       unterschiedliche Anreisezeiten, durch die Ausschreibung geregelt

·       per Antrag an den Bereichsbeauftragten MSW bei Vorliegen gewichtiger Gründe/anderweitiger Verpflichtungen, mindestens drei Wochen vor dem Wettkampftermin

·       per Antrag bei der Anreise und Meldung im Org.-Büro beim Bereichsbeauftragten MSW

 

 

3. Wettkampf-Vorbesprechung

 

Vor jedem Wettkampf ist eine Besprechung des Veranstalters mit dem Ausrichter, den Vereinen und dem Kampfgericht durchzuführen. Hier erfolgen ggf. die Auslosungen für Wettbewerbsbestandteile der „Offenen Meisterschaft“/der „Pokalwettkämpfe“. Teilnehmer sind:

 

·       der Bereichsbeauftragte MSW mit dem Wettkampfobmann als Leiter der Besprechung

·       die Wertungsrichter (WR) unter Leitung des Hauptkampfrichters (HKR)

·       der Stabführer und ein verantwortlicher Vertreter der startenden Vereine/Abteilungen

·       der Wettkampfsprecher

·       der Leiter Org.-Teams des Ausrichters

 

4. Vertretung der Teilnehmer

 

In allen Fragen zum Wettkampf wird der/die Verein/Abteilung durch dessen Vorsitzenden/Bevollmächtigten und/oder den Stabführer vertreten. Die Namen sind auf dem Meldebogen anzugeben.

 

5. Sonderregelung

 

Das Ergebnis der Wettkämpfe der teilnehmenden Vereine des Märkischen und Berliner TurnerBundes an der „FANFARONADE“ kann gleichzeitig als Ergebnis der Landesmeisterschaft gewertet werden. Festlegungen hierzu sind Bestandteil der Wettkampfausschreibung. Die Platzierung dazu ergibt sich zuerst aus dem Ergebnis der „Offenen Meisterschaft“ und nachfolgend aus dem „Pokalwettkampf“.

Im Anwendungsfall hat jedoch ein Fanfarenzug bei der Landes-meisterschaft der anderen Turnermusiker teilzunehmen und sich vor der Siegerehrung zu präsentieren.

 

6.  Wettkampfausschreibung

 

Die Wettkampfausschreibung ist ein Zusatz zur WKO für die Durchführung der Wettkämpfe. Sie regelt Aussagen über den Ort der Durchführung, den Termin und das gültige Programm. Weiterhin regelt sie die Höhe der Startgebühren, die Melde- und Einzahlungstermine,  Konten u. a. m. Teil der Wettkampfausschreibung ist der Meldebogen.

 

Die Wettkampfausschreibung hat den Vereinen vier Monate vor dem Wettkampf in schriftlicher Form vorzuliegen. Hierbei gilt der Poststempel als Empfangsdatum. Wird die Meisterschaft offen ausgeschrieben, ist die Ausschreibung auf der Homepage des MTB oder einer anderen zugänglichen Homepage ( z. B. „fanfarona.de“ ) zu veröffentlichen.

 

Die Wettkampfausschreibung muss beinhalten:

 

·       Veranstalter

·       mit der Durchführung Beauftragter (Ausrichter)

·       Art des Wettkampfes

·       Termin, Ort, Zeit der Anreise, Wettkampfbeginn/-ende

·       Wettkampfprogramm

·       Anschriften/Kontoverbindungen zur Einsendung der einzelnen Meldeelemente

·       Termine für:

·       Abgabe des Meldebogens und der Kurzbiographie/Fotos

·       Einreichung der Partituren/Choreographien

·       Höhe und Termin der Einzahlung der Startgebühren

 

7. Wertungsgericht

 

Wertungsrichter für die „Offene Meisterschaft“ oder die „Pokalwettkämpfe“ werden durch den Verantwortlichen für Wettkämpfe des Bereichs-Ausschusses MSW im MTB berufen und eingeladen. Sie werden mittels Honorarvertrag für den ausgeschriebenen Wettkampf gebunden und erhalten für ihre Tätigkeit neben den üblichen Reisekostenerstattungen ein Wertungsrichterhonorar. Die Wertungsrichter sollten mindestens die Qualifikation C 1 anstreben bzw. nachweisen. Nach Möglichkeit sind ausgebildete Laien- und Berufsmusiker zu gewinnen.

 

In jedem Hauptpunkt werten mindestens zwei Wertungsrichter. Die angegebenen Werte je HP werden gemittelt und ergeben so die Wertung pro HP.

 

Das Wertungsgericht wird vom Hauptkampfrichter geleitet. Er wird durch den Verantwortlichen für Wettkämpfe des Bereichs-Ausschusses MSW aus den Reihen der Wertungsrichter bestimmt. Er wertet ggf. selbst mit.

 

8.  Wertungsprotokolle

 

Das Wertungsergebnis einschließlich der festgestellten Mängel in der Darbietung ist von jedem Wertungsrichter in einem Wertungsbogen festzuhalten und das Ergebnis durch Unterschrift zu bestätigen. Die Wertungen auf dem Wertungsbogen werden in das Wertungsprotokoll übertragen, gemittelt, addiert und ergeben die Gesamtpunktzahl. Jeder Fanfarenzug erhält sein Wertungsprotokoll.

 

9.  Instrumente, Bekleidung, Ausrüstung

 

9.1  Grundinstrumente

 

Zur Grundausstattung eines Naturton-Fanfarenzuges werden zugelassen:

 

·       alle Fanfaren im Naturtonbereich

·       Flachtrommeln bzw. Paradetrommeln, jedoch einheitlich im Zug

·       Tom-Toms bzw. Landsknechtstrommeln, jedoch einheitlich im Zug

·       Tambourstab

 

9.2  Zusatzinstrumente

 

Zusätzliche Rhythmusinstrumente sind nur beim Showvortrag zugelassen.

 

9.3 Bekleidung, Ausrüstung

 

Bekleidung und Ausrüstung können frei gewählt werden, müssen jedoch einheitlich im Zug bzw. Block sein.

 

10.   Wettkampfregelung

 

Die „FANFARONADE“ wird in den Wettkampfkategorien „Meisterklasse“ und  „Pokalklasse“ ausgetragen. In jeder Kategorie gibt es zwei Wettkampfteile, den Marsch- und den Show-Wettbewerb.

Gesamtsieger jeder Kategorie kann der Verein werden, der in beiden Wettbewerbsteilen gestartet ist und die höchste Gesamtpunktzahl erreicht hat.

Der Gesamtsieger in der Kategorie Pokalklasse ist „Pokalsieger des MTB“. Der Gesamtsieger in der Kategorie Meisterklasse ist „ Offener Meister des MTB“.

 

10.1    Wettkampfprogramm und Ablauf Marsch-Wettbewerb 

         „Meisterklasse“

 

·       Aufstellung an der Startlinie gemäß der ausgelosten Startreihenfolge in Marschordnung (Viererreihen: Tom-Toms, Flachtrommler, Bläser. Züge mit bis zu 30 Wettkampfteilnehmern haben die Möglichkeit in Dreierreihen zu starten)

·       Aufmarsch mit 5-er Schlag bis zur Mittellinie, Einschwenken Richtung Wertungsgericht, Umformierung zu einem frei gewählten Standbild unter Berücksichtigung von Vordermann und Seitenrichtung (das Ausrichten in den Reihen mit technischen Hilfsmitteln sowie von Personen außerhalb der Formation ist nicht gestattet)

·       Wertungsbeginn mit Stillgestanden zur Meldung

·       unverzügliche Meldung des Stabführers an den Hauptkampfrichter

·       Spiel eines gesetzten/gelosten Titels im Stand, Abriss und Wertungsunterbrechung

·       unter Spiel eines frei gewählten Rhythmustitels Umformierung zur Marschformation auf der Mittellinie in Richtung Wertungsgericht

·       Abriss des Rhythmustitels, Ende der Wertungsunterbrechung

·       Anlocken des zweiten gesetzten/gelosten Titels im Stand

·       Absolvierung der ersten Linksschwenkung ohne Anzeige vom Stabführer, da dieser schon im Schwenkungsbereich steht

·       zweite Linksschwenkung, nach 20 Metern Absolvierung der dritten Linksschwenkung

·       Anhalten im vorgegebenen Haltebereich, ggf. Wiederholung des dritten Titels

·       Wiederantritt während des Spiels

·       die Wertung endet, wenn die erste Tom-Tomreihe die zweite Linie des Haltebereichs passiert

·       Abmarsch vom Wettkampfplatz und Abriss des Titels.

 

10.2    Wettkampfprogramm und Ablauf Marsch-Wettbewerb

         „Pokalklasse“

 

Das Wettkampfprogramm und der Wettkampfablauf der Pokalklasse sind gleich dem der Meisterklasse, mit der Ausnahme

 

·         im Stand und in der Bewegung sind jeweils ein frei gewählter Titel zu absolvieren

·         der Haltebereich befindet sich 10 Meter hinter der Mittellinie nach der dritten Schwenkung

·        nach dem Anhalten im vorgegebenen Haltebereich Abriss des gespielten Titels auf Stabzeichen

·        die Wertung beginnt mit dem Stillgestanden zur Meldung und endet mit dem Abriss nach dem Umlauf.

 

Welche Titel in beiden Wettkampfteilen gesetzt bzw. gelost werden, regelt die Wettkampfausschreibung (siehe Pkt. 6 der WKO).

 

 

10.3  Wettkampfprogramm und Ablauf Show-Wettbewerb

 

·         Startreihenfolge im Show-Wettbewerb:

           

 - Pokalklasse:         Vereine die nur für den Show-Wettbewerb gemeldet haben, starten in geloster Reihenfolge. Anschließend starten die Vereine in umgekehrter  Reihenfolge zum Ergebnis des Marsch-Wett-bewerbs. Bei Punktgleichheit entscheidet die Majorität im HP I. 

- Meisterklasse:        Vereine die nur für den Show-Wettbewerb gemeldet haben, starten in geloster Reihenfolge. Anschließend starten die Vereine in umgekehrter Reihenfolge zum Ergebnis des Marsch-Wettbewerbs. Bei Punktgleichheit entscheidet die Majorität im HP I.

·       Aufstellung gemäß der vorgegebenen Startreihenfolge zur Ausgangsstellung des Kürvortrages

·       Wettkampffreigabe durch den Hauptkampfrichter

·       Absolvierung des Showvortrags: Pokalklasse 5 bis 10 Minuten; Meisterklasse 10 bis 15 Minuten

·       die Anzahl der Titel und choreographischen Elemente ist unbegrenzt

·       die Wertung endet mit Abriss des letzten Titels beim Schlussbild

·       Abmarsch in freier Marschordnung, dabei ist das Spiel eines weiteren Titels möglich.

 

10.4  Wettkampfwertung

 

10.4.1  Marsch-Wettbewerb

 

Gewertet wird in vier Hauptpunkten, wobei für die HP I bis III jeweils max. zehn Punkte, für HP IV max. 20 Punkte zur Verfügung stehen.

 

Hauptpunkt I:

 

Bewertet werden die Fanfarenstimmen im notengerechten Spiel, die technische Ausführung, das harmonische Zusammenspiel der Stimmen, die Artikulation und Phrasierung, die Dynamik und Betonung der Taktteile.

 

 

 

Hauptpunkt II:

 

Bewertet werden das notengerechte Spiel der Flachtrommeln und Tom-Toms, das rhythmische Zusammenspiel, die technische Ausführung der Schlagarten, ihre Kombinationen und Dynamik.

 

Hauptpunkt III:

 

Bewertet werden das Zusammenspiel der Fanfarenstimmen mit dem Schlagwerk, die Musikalität insgesamt und die Harmonie des gesamten musikalischen Vortrags, das Dirigat allgemein, die Reaktion des Zuges auf das Dirigat, musikalische Technik, Artikulation, Dynamik und Tempo.

 

Hauptpunkt IV:

 

Bewertet werden die einheitliche Reaktion des Zuges auf die Stabführung in den Grundelementen Stillgestanden, Instrumentenauf- und -abnahme, Abriss, Ordnungsmäßigkeit der Marschformation, Vordermann, Seitenrichtung, Schwenkung.

 

10.4.2  Show-Wettbewerb

 

Gewertet wird in vier Hauptpunkten. Für den HP I stehen max. 30 Punkte, für allen weiteren HP jeweils max. 15 Punkte zur Verfügung.

 

Hauptpunkt I:

 

Bewertet werden die Fanfaren- und Trommelstimmen entsprechend  HP I und HP II Marschwettbewerb.              

 

Hauptpunkt II:

 

Bewertet wird das Zusammenspiel der Fanfarenstimmen mit dem Schlagwerk entsprechend HP III Marschwettbewerb.

 

Hauptpunkt III:

 

Bewertet werden die Ordnungsmäßigkeit der Formation, bezogen auf die Choreographiebilder gemäß der eingereichten Unterlagen, die Ausführung von Formveränderungen und Formationsübergängen.

 

Hauptpunkt IV:

 

Bewertet werden die Übereinstimmung von Musik und Bewegung, die Originalität der Choreographie und der gespielten Musik, der Anteil gespielter Musik im Verhältnis zu Trommelüberleitungsstücken und die Ausstrahlungskraft.

 

10.4.3 Erreichbare Wertungspunkte

 

Im Marsch-Wettbewerb sind max. 50 Punkte erreichbar.

Im Show-Wettbewerb sind max. 75 Punkte erreichbar.

 

10.5  Wettkampfauswertung

 

Nach Beendigung des Wettkampfs ist im Beisein des Wertungsgerichts, der Stabführer und musikalischen Leiter der Vereine eine Wettkampfauswertung durchzuführen. Die Wertungsrichter haben sich auf stichhaltige Notizen in den Noten/Formblättern zu stützen und Fehler der musikalischen Interpretation und des Bewegungsablaufs darzulegen.

 

10.6  Abgabe der Noten und Choreographien

 

Die Noten der Marsch- und Showtitel sind in der zu spielenden Reihenfolge in einem Hefter unfoliert abzuheften. Die Noten sind in Partiturschreibweise 6-fach einzureichen. Die Noten der vorgegebenen Titel im Marsch-Wettbewerb sind in der Meisterklasse nicht einzureichen. Sie werden dem Wettkampfgericht vom Veranstalter vorgelegt. Die Darstellung der Choreographie ist in 2-facher Ausführung unfoliert einzureichen und auf feste Bilder im Grobablauf beschränkt. Die Bilder können mit kurzen Textangaben versehen werden. In der Darstellung der Choreographie sind folgende Richtlinien der Kennzeichnung einzuhalten: Bläser: Kreuz; Tom-Toms: Viereck; Flachtrommler: Kreis; Stabführer: Dreieck; alle Zusatzinstrumente: Plus.

 

10.7  Wertung der Landesmeisterschaft

 

Die Landesmeisterschaft für Vereine des MTB und des BTB wird im Rahmen der „FANFARONADE“ durchgeführt. Die Wertung  ist Grundlage für das Ergebnis der Landesmeisterschaft (siehe auch Pkt. 5, Sonderregelungen).

 

11.  Inkraftsetzung der WKO

 

Die Veränderungen der WKO mit ihren Anlagen traten nach Unterschrift durch den zuständigen Vizepräsidenten des Märkischen TurnerBundes (MTB) am 01.12.2005 in Kraft.

 

 

 

Märkischer TurnerBund e.V.

Fachbereich Musik und Spielmannswesen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wettkampfordnung

 

für Spielmannszüge

und Schalmeienorchester

 

 

 

 

 

in der Fassung vom 31. Dezember 2005

 

 



Vorwort

 

In Anlehnung an die Forderungen der Wertungsspielordnung des Bereichs Musik- und Spielmannswesen im Deutschen Turner-Bund, in Auswertung der bisherigen Wettkampfpraxis sowie gegebener Hinweise und Anregungen seitens der Vereine des MTB/BTB  und als Beitrag zur Vereinheitlichung der Wettkampfordnungen in den östlichen Bundesländern, wird zur Vorbereitung und Durchführung von Landesmeisterschaften, Pokalwettkämpfen und Wertungsmusizieren des Bereiches Musik und Spielmannswesen im Märkischen TurnerBund nachfolgende Wettkampfordnung (WKO) als verbindlich erklärt.

Die Fassung vom 26.10.1996 einschließlich ihrer Änderungen bis 12/2003 wird hiermit außer Kraft gesetzt.

 

Die Gültigkeit der vorliegenden WKO beginnt mit dem 1. Februar 2004.

 

 

 

 

Potsdam, 01.02.2004       

Sandra Dröge

Bereichsbeauftragte

MSW im MTB

Thomas Heeger

Beauftragter für Wettkämpfe

im FB MSW im MTB

 

 

Änderungen redaktionell eingefügt am 24. Januar 2006:

 

1. Änderung

-     zur Wettkampfordnung vom 1. Februar 2004
für Spielmannszüge und Schalmeienorchester des Bereiches Musik und Spielmannswesen im Märkischen TurnerBund und

-     zum Zusatz zur Wettkampfordnung vom 1. April 2004 (Regelung für Schalmeienorchester)

 

2. Zusatz zur Wettkampfordnung vom 1. Februar 2004

für Spielmannszüge und Schalmeienorchester des Bereiches Musik und Spielmannswesen im Märkischen TurnerBund

         Landespokal für Spielmannszüge –

 

3. Änderung zur Wettkampfordnung vom 1. Februar 2004

 

1.           Grundsätze, allgemeine Bestimmungen

1.1    Grundsätze

Wettkämpfe und Leistungsvergleiche im Bereich Musik und Spielmannswesen im Märkischen TurnerBund e.V. (MTB) sind Höhepunkte für die sportlich-kulturelle Betätigung der Vereine/Abteilungen. Durch die Teilnahme an Wettkämpfen und Wertungsmusizieren schaffen sie sich Zielorientierungen, auf die sie sich neben der allgemeinen musikalischen Ausbildung und öffentlichen Wirkens vorrangig vorbereiten. Sie wollen im fairen Vergleich neben einer guten Platzierung auch eine Einschätzung ihres Leistungsvermögens erlangen. Mit der Teilnahme erhalten die Vereine/Abteilungen eine offizielle Bestätigung ihres gegenwärtigen Leistungsstandes.

 

Über die fachliche Orientierung hinaus tragen Wettkämpfe stets dazu bei, die Vereine/Abteilungen des MTB bei Veranstaltungen jeglicher Art für ein gemeinsames Musizieren zu befähigen. Mit der Anerkennung dieser Wettkampfordnung wenden sie sich auch dem empfohlenen Landesrepertoire zu, um ein gemeinsames Spiel zu ermöglichen. Da ein gemeinsames Spiel schon immer wesentlicher Bestandteil von Großveranstaltungen war, ist es auch ein wesentlicher Bestandteil der Traditionspflege.

 

Zur Pflege des Hornspiels, als spezifische musikalische Richtung der Spielmannszüge, werden Eröffnungs- und Abschlussveranstaltungen mit Horntiteln im gemeinsamen Spiel mit den Fanfarenzügen gestaltet und zum festen Bestandteil von zentralen Wettkämpfen des MTB erklärt.

Des Weiteren wird im Rahmen der Landesmeisterschaft jährlich ein Landespokal für Signalhornmusik (lt. Punkt 1.2.2 der WKO) ausgeschrieben.

Die Bedingungen hierfür sind in der Ausschreibung festzulegen. Die Bewertung erfolgt analog der drei Hauptpunkte. Die dargebotenen Horntitel müssen eingestuft sein. Die Noten einschließlich Schwierigkeitsgrad sind analog Pkt. 2.5 zu behandeln. Die Gesamtpunktzahl errechnet sich analog Pkt. 5.2.

 

 

 

1.2    Art der Wettkämpfe

1.2.1      Landesmeisterschaft

Die Landesmeisterschaften (LM) der Turnermusiker des Bereiches Musik und Spielmannswesen (FB MSW) des MTB werden nach der gültigen WKO durchgeführt.

Sie finden jährlich statt. Der Sieger ist „Landesmeister des jeweiligen Jahres“.

Für die Ausrichtung der LM können sich Orte und Vereine der Länder Brandenburg und Berlin beim Vorstand des FB MSW bewerben. Dieser entscheidet bei Vorliegen mehrerer Anträge über den Austragungsort bzw. vergibt bei jeweils nur einem Antrag nach Prüfung der Voraussetzungen. Sie kann als „Offene Meisterschaft“ ausgeschrieben werden.

In Absprache mit dem FB MSW im Berliner Turnerbund (BTB) werden „Gemeinsame Landesmeisterschaften“ durchgeführt.

 

1.2.2      Hörnerpokal

Der Hörnerpokal ist Bestandteil der gemeinsamen Landesmeisterschaft der Länder Brandenburg und Berlin.

 

1.2.3      Sonstige Leistungsvergleiche

Die Teilnahme und Ausrichtung sonstiger Leistungsvergleiche obliegt den Vereinen in eigener Verantwortung. Die Bestimmungen der WKO können als Leitfaden dienen, sie sind jedoch für die Durchführung nicht bindend.

 

 

1.3    Teilnehmer

Die  Landesmeisterschaft der Turnermusiker des MTB wird ausgetragen für:

-          Spielmannszüge/Erwachsene

-          Spielmannszüge/Nachwuchs

-          Schalmeienorchester

Teilnahmeberechtigt sind alle Vereine des FB MSW des MTB und BTB, sowie Vereine anderer Landesverbände, sofern die LM „offen“ ausgeschrieben ist.

Über Abweichungen bzgl. des Inhalts der WKO entscheidet der Fachbereichsausschuss.

Die Bildung von Spielgemeinschaften wird zugelassen, wenn es dem Erhalt und der Weiterexistenz der beteiligten Klangkörper dienlich ist. Die Absicht ist mit der Teilnahmemeldung extra zu beantragen und wird vom Fachbereichs-Ausschuss MSW entschieden.

1.4    Wettkampfausschreibung

Die Wettkampfausschreibung ist ein Zusatz zur WKO. Sie regelt alle Einzelheiten für die Durchführung von Wettkämpfen.

Die Wettkampfausschreibung hat den Vereinen mindestens vier Monate vor dem Wettkampftermin in schriftlicher Form vorzuliegen. Hierbei gilt der Poststempel als Empfangstermin.

Die Wettkampfausschreibung muss beinhalten:

-          Art des Wettkampfes

-          Veranstalter

-          mit der Durchführung Beauftragter (Ausrichter)

-          Termin, Ort der Durchführung

-          Uhrzeit der Anreise

-          Wettkampfbeginn

-          Wettkampfprogramm

-          Höhe der Startgebühren

-          Anschriften und Termine für: 

o        Abgabe des Meldebogens und der Kurzbiographie

o        Einreichung der Noten

o        Einzahlung der Startgebühren

(einschließlich Bankverbindung)

-          Empfohlenes Landesrepertoire zum gemeinsamen Spiel der Rahmenveranstaltungen (Punkt 1.6)

 

1.5    Startberechtigung

Startberechtigt sind für die Landesmeisterschaft alle ordentlichen Mitglieder der gemeldeten Vereine. Weiterhin startberechtigt sind Gaststarter aus anderen Vereinen, insoweit, wie der entsendende Verein nicht selbst am Wettkampf beteiligt ist. Gaststarter sind nur statthaft, wenn deren Notwendigkeit für die Wettkampfteilnahme nachgewiesen wird. Dies gilt nur für Vereine, die objektive Besetzungsprobleme haben. Deren Einsatz ist im Meldebogen zu vermerken. Hierfür ist eine Gastspielgenehmigung des entsendenden Vereins erforderlich.

Spielgemeinschaften sind möglich, sofern sie bis zum Meldetermin der LM offiziell angemeldet sind und den Bedingungen der WKO entsprechen.

1.6    Rahmenveranstaltungen

Alle am Wettkampf beteiligten Vereine sind an der Eröffnungs- und Abschlussveranstaltung/Siegerehrung teilnahmeverpflichtet.

Ausnahmen sind

-          verspätete Anreise oder frühere Abreise, ist bei Vorliegen wichtiger Gründe mindestens 3 Wochen vor dem Wettkampftermin beim FB MSW zu beantragen

-          bei akut eingetretenen Ereignissen per Antrag bei der Anreise und Meldung im Org.-Büro beim Bereichsausschuss.

 

 

1.7    Vertretung der Teilnehmer

In allen Fragen zum Wettkampf wird der/die Verein/Abteilung/Spielgemeinschaft durch dessen Vorsitzenden/Bevoll-mächtigten und den Stabführer vertreten. Die Namen sind auf dem Meldebogen anzugeben.

 

2.           Wettkampfdurchführung (Landesmeisterschaft)

 

2.1    Wettkampfvorbesprechung

Vor dem Wettkampf ist eine Besprechung mit dem Veranstalter, dem Ausrichter, den Teilnehmern und dem Kampfgericht, unter Leitung des Wettkampfbeauftragten des FB MSW, durchzuführen.

Hier erfolgt die Auslosung der Startreihenfolge und der Umlaufrichtung. Sie kann entsprechend der vorgegebenen Platzbedingungen auch durch den Fachbereichs-Ausschuss MSW festgelegt werden.

Der Gastgeber eines Wettkampfes erhält das Recht, auf Antrag als Letzter starten zu dürfen.

 

Teilnehmer sind:

-          Vertreter des Fachbereichs-Ausschusses, mit dem Wettkampfbeauftragten als Leiter der Besprechung

-          die Kampf-/Wertungsrichter unter Leitung des Hauptkampfrichters

-          die Stabführer und verantwortlichen Vertreter der teilnehmenden Vereine/Spielgemeinschaften

-          der Org.-Beauftragte des Veranstalters

-          der Wettkampfsprecher

2.2    Wertungsdurchgang

Der Wettkampf zur Landesmeisterschaft findet in einem Durchgang statt.

Dabei sind ein selbst gewählter Titel im Stand und ein selbst gewählter Titel in der Bewegung zu spielen. Alle Titel müssen eingestuft sein und deren Wettkampfnoten müssen den Schwierigkeitsgrad einschl. Einstufungsvermerk beinhalten.

Während des gesamten Wettkampfes sind alle zur Grundausstattung gehörenden Instrumente (siehe Punkt 7.1) einzusetzen.

 

Wettkampfablauf

-      Aufmarsch gemäß der Startreihenfolge nach dem Spiel des vorher Gestarteten in Marschformation (Viererreihen). Die Umformierung in eine freie Aufstellung ist möglich

-      Wettkampffreigabe durch den Hauptkampfrichter, Beginn des Wertungsspiels im Stand

-      danach bei freier Aufstellung schnelle Umformierung zur Marschformation mit oder ohne rhythmisch/musikalische Begleitung in geordneter Form. Die Umformierung ist nicht Wertungsbestandteil einschließlich der dabei gespielten Überleitung

-      Spiel des 2. Titels in der Bewegung in Marschformation (Viererreihen), Instrumentenbedingte Vordermann- und Seitenabstände von etwa 1,00  bis 1,20 m

-      In der ausgelosten Umlaufrichtung, sind vier Schwenkungen und der Abriss des Musikstückes im Abrissbereich zu absolvieren.

 

-      Der Beginn des Abrissbereiches kann durch die Wettkampfleitung auf der Strecke nach der vierten Schwenkung variabel gestaltet werden. Die entsprechend bestehende Maßangabe „10 m“ (s. Zeichnung „Wettkampfplatz“) entfällt.

 

Die Wertung beginnt mit dem „Stillgestanden“ nach der Wettkampffreigabe durch den HKR und endet mit dem Abriss.

 

Wenn eine Schlechtwettervariante vorhanden ist, entscheidet am Wettkampfmorgen die Wettkampfleitung in Abstimmung mit dem Hauptkampfrichter, ob diese genutzt wird und ob in diesem Fall die Marschwertung entfällt.

2.3    Wettkampfprogramm

Das Wettkampfprogramm besteht aus zwei Teilen:

-          dem Wettkampfprogramm im Stand (1. Teil)

-          dem Wettkampfprogramm in der Bewegung (2. Teil).

2.3.1     Wettkampfprogramm im Stand (1. Teil)

Jeder startende Spielmannszug hat im 1. Teil ein selbst gewähltes Musikstück (kein Horn- oder Horn-Flöten-Titel) darzubieten.

Schalmeienorchester spielen ein Medley von mindestens sechs Minuten oder zwei einzelne Titel.

2.3.2     Wettkampfprogramm in der Bewegung (2.Teil)

Nach dem Wettkampfprogramm im Stand absolviert jeder Starter einen vorher festgelegten Umlauf mit einem selbst gewählten und eingestuften Titel (s. 2.3.1).

Dabei sind folgende Bedingungen zu beachten:

-          der Titel muss marschfähig sein

-          der Schwierigkeitsgrad wird auf max. 4,0 Punkte beschränkt

-          das Dirigat erfolgt ausschließlich mit Tambourstab.

Entfällt durch Entscheidung der Wettkampfleitung die Marschwertung, wird der dafür gemeldete Titel im Stand dargeboten.

 

 

2.4    Wertung

Das gesamte Wettkampfprogramm wird in einem Durchgang gewertet. Das Mittel der Schwierigkeitsgrade aller gespielten Titel geht in die Wertung ein.

 

2.5    Noten

Alle im Wettkampf dargebotenen Titel haben als Partitur (6-fach) vorzuliegen.

Die Noten sind in der zu spielenden Reihenfolge abzuheften. Die Vorderseite trägt die Titelnamen und die Schwierigkeitsgrade.

 

3.           Regelung für Nachwuchsspielmannszüge zur Landesmeisterschaft

Für den Nachwuchsbereich gelten im Allgemeinen die Bestimmungen der WKO. Folgende Abweichungen sind jedoch bindend:

Teilnahmeberechtigt sind Turnermusiker bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres im jeweiligen Wettkampfjahr. Das Wettkampfjahr entspricht dem Kalenderjahr.

Doppelstarts beim Nachwuchs und bei Erwachsenen sind möglich.

 

3.1    Wettkampfablauf und Programm

Nachwuchszüge spielen einen selbst gewählten Titel im Stand und einen selbst gewählten Titel in der Bewegung. Entfällt durch Entscheidung der Wettkampfleitung die Marschwertung, wird der dafür gemeldete Titel im Stand dargeboten.

Alle Titel müssen eingestuft sein und deren Wettkampfnoten müssen den Schwierigkeitsgrad einschl. Einstufungsvermerk beinhalten.

Während des gesamten Wettkampfes sind alle zur Grundausstattung gehörenden Instrumente (siehe Punkt 7.1) einzusetzen.

 

3.2    Wertung

Das Wettkampfprogramm wird in einem Durchgang gewertet. Die Schwierigkeitsgrade werden wie folgt eingeschränkt:

-          im Stand max. 4,0

-          in der Bewegung max. 3,5.

Zur Summe der Schwierigkeitsgrade beider Titel werden 5,0 Punkte addiert. Die ermittelte Summe wird gedrittelt. Das Ergebnis ergibt den  Schwierigkeitsgrad.

 

 

4.           Hörnerpokal

Zur Pflege des Hornspiels, als eine spezifische Richtung der Spielmannszüge, wird jährlich ein Hörnerpokal vom Fachbereich MSW im MTB ausgeschrieben.

Die Teilnahmebedingungen werden mit der Wettkampfausschreibung zur Landesmeisterschaft bekannt gegeben. Der Hörnerpokal findet nur statt, wenn mindestens drei Vereine ihre Teilnahme melden.

Die Teilnahme an der Landesmeisterschaft ist dafür nicht bindend.

Der Sieger erhält den Pokal.

 

4.1    Programm- und Wettkampfablauf

Der Horntitel (kein Horn-Flöten-Titel) muss eingestuft sein (max. 5,0 Pkt.).

Die Noten sind 6-fach als Partitur einzureichen. Ein Exemplar hat den Original-Einstufungsvermerk aufzuweisen. Die anderen sind dessen Kopien.

-          Wertungsbeginn mit Stabzeichen zum Stillgestanden

-          Instrumentenübernahme (je nach Bauart) einheitlich

-          Spiel des Horntitels in Konzert- oder Marschformation

-          Rhythmusvorspiel nur wenn  das Arrangement eines vorschreibt

-          Abriss und Instrumentenabnahme einheitlich im Zug

-          Wertungsende mit Stabzeichen zum „Rührt euch!“

-          Abmarsch mit selbstgewähltem Musikstück.

 

4.2    Ermittlung des Schwierigkeitsgrades

Zum Schwierigkeitsgrad des Horntitels werden zweimal 5,0 Punkte addiert. Die ermittelte Summe wird gedrittelt. Das Ergebnis ergibt den Schwierigkeitsgrad.

4.3    Instrumentenvorgabe

-          Signalhorn in „C“ oder „B“

-          Bass-, Es- und F- Bögen für Signalhörner sind erlaubte Zusätze

-          kleine Trommel

-          große Trommel

-         Marsch- und/oder Konzertbecken

-         Percussion und Effektinstrumente sind möglich, wenn in den Noten vermerkt

-          Tambourstab oder Taktstock

 

 

5.           Bewertung für alle Wettkämpfe

Die Wertung erfolgt in der Regel auf der Basis von 1/10 Punktabzügen je Fehler. Grobe Fehler werden mit bis zu 0,5 Punkten Abzug geahndet. Verstöße gegen die Forderungen der WKO bei der Marschformation, fehlende aber in den Noten vorgegebene Stimmen sowie das Aussetzen einzelner Aktiver während des gesamten Titels, lt. Partitur fehlende Instrumente, Vertauschen oder Weglassen von Teilen, Unterschreitung der Zeitvorgabe (bei Schalmeien) werden mit 1,0 Punkten Abzug bestraft. Alle dargebotenen Titel sind als Einheit ohne deren Wertigkeit zu betrachten.

Sich wiederholende Fehler, ob musikalisch oder formal, werden nicht nochmals geahndet.

 

 

5.1    Wertungskriterien

Gewertet wird in drei Hauptpunkten, wobei für jeden Hauptpunkt 15 Punkte als Abzugsbasis zur Verfügung stehen.

 

Hauptpunkt I (HP I)

Jeder Wertungsrichter im Hauptpunkt I bewertet den Gesamtvortrag im notengerechten Spiel der Melodieinstrumente und der Lyren (technische Ausführung, Intonation, harmonisches Zusammenspiel der Stimmen, Artikulation und Phrasierung, Dynamik, Tempo, Beachtung der Taktart).

 

Hauptpunkt II

Jeder Wertungsrichter im Hauptpunkt II bewertet den Gesamtvortrag im notengerechten Spiel aller Rhythmusinstrumente (technische Ausführung, rhythmisches Zusammenspiel der Rhythmusinstrumente untereinander, Zusammenspiel mit den Melodieinstrumenten, Dynamik, Tempo, Beachtung der Taktart).

 

Hauptpunkt III

Bewertet wird die Stabführung bzw. das Dirigat als musikalische Führung des Zuges, die exakte Ausführung der Stabführung im Bewegungsteil, allgemeine Ordnungsübungen wie Stillgestanden, einheitliche Instrumentenauf- und -abnahme und deren Haltung (je nach Bauart), Einsatz und Abriss, Ordnungsmäßigkeit der Marschformation, Vordermann, Seitenrichtung, Gleichschritt, einheitliches Schwenken, Sauberkeit und Einheitlichkeit von Bekleidung, Instrumenten und Ausrüstung.

Unkorrekte Tempi, lt. Partiturvorgabe bzw. Charakteristik des Stückes, werden nach Rücksprache mit HP I und HP II im HP III geahndet. Die Wertungsrichter legen die Höhe des Punktabzuges beratend fest.

 

5.2    Punktzahl

Gewertet wird auf der Basis von 15 Punkten, wobei alle Titel im Komplex zu bewerten sind.

Die Punktzahl beträgt 45,0 zzgl. des Schwierigkeitsgrades (SG) 4,7 (SZ/SO-EW) bzw. 4,2 (NW) und der Bonuspunkte von max. 5,0.

 

Die Gesamtpunktzahl ergibt sich für die einzelnen Wettbewerbe wie folgt:

 

 

SZ / SO

Erwachsene

SZ Nachwuchs

Hörnerpokal

Hauptpunkt I

Hauptpunkt II

Hauptpunkt III

max.

max.

max.

15,0 Punkte

15,0 Punkte

15,0 Punkte

15,0 Punkte

15,0 Punkte

15,0 Punkte

15,0 Punkte

15,0 Punkte

15,0 Punkte

Schwierigkeitsgrad

max.

4,7 Punkte

4,2 Punkte

5,0 Punkte

Bonuspunkte

max.

5,0 Punkte

5,0 Punkte

5,0 Punkte

Gesamtpunktzahl

max.

54,7 Punkte

54,2 Punkte

55,0 Punkte

 

 

 

6.           Kampf-/Wertungsgericht

 

Kampf-/Wertungsrichter für die Landesmeisterschaft werden durch den Beauftragten für Wettkämpfe des Fachausschusses berufen und eingeladen. Sie werden mittels Kampf-/Wertungsrichtervertrag für den ausgeschriebenen Wettkampf gebunden und erhalten für ihre Tätigkeit neben den üblichen Kostenerstattungen ein Kampf-/Wertungsrichterhonorar.

 

7.           Instrumente, Bekleidung, Ausrüstung

7.1    Instrumente

Die Grundausstattung eines Spielmannszuges besteht aus:

-         Sopranflöte in „B“, „C“ oder „Ces“

-         entsprechende Diskant-, Alt- und Tenorflöten sind erlaubte Melodieinstrumente

-         Lyra

-         kleine Trommel

-         große Trommel

-         Marsch- und/oder Konzertbecken

-         Percussion und Effektinstrumente sind möglich, wenn in den Noten vermerkt

-         Tambourstab und/oder Taktstock

 

Die Grundausstattung eines Schalmeienorchesters besteht aus:

-         Sopran, Alt, Bariton, Bass, Begleitung

-         Lyra

-         kleine Trommel

-         große Trommel

-         Marsch- und/oder Konzertbecken

-         Percussion und Effektinstrumente sind möglich, wenn in den Noten vermerkt

-         Tambourstab und/oder Taktstock

7.2    Bekleidung/Ausrüstung

Bekleidung und Lederzeug einheitlich im Klangkörper (weiße Spielleutegrundbekleidung mit farbigem Oberteil, die Kleidung der Turnermusiker oder vereinseigene Kleidung)

 

8.           Schwierigkeitsgrad

 

Die im Wettkampf dargebotenen Musikstücke müssen eingestuft sein.

Die Einstufung erfolgt auf der Basis der gemeinsamen Einstufungsordnung (Basis Sachsen-Anhalt) für die neuen Bundesländer, wofür die Noten (Termin, Ort und Adresse in „der tambour“ nachzulesen) eingereicht werden.

Musikstücke, die nach ehem. DDR-Recht bearbeitet oder komponiert wurden und nach den Richtlinien des ehem. DTSB der DDR eingestuft sind, können zu den Meisterschaften uneingeschränkt vorgetragen werden. Die Einstufung ist jedoch neu vornehmen zu lassen, soweit dies nicht schon erfolgt ist.

Die zum Wettkampf eingereichten Schwierigkeitsgrade werden addiert und die Summe durch die Anzahl der dargebotenen Titel geteilt. Das Mittel wird zur Summe der Hauptpunkte addiert.

Nach dem 3. Oktober 1990 selbstbearbeitete bzw. komponierte Musikstücke werden von einer unabhängigen Einstufungskommission eingestuft, wenn der Einreicher die gesetzlichen Bestimmungen der BRD beachtet.

Diese Einstufungsordnung und die damit verbundenen Ergebnisse gelten nur für den Bereich Spielleute des MTB und BTB.

 

 

9.           Schluss- und Zusatzbestimmungen

9.1    Inkraftsetzung der WKO

Die WKO mit ihren Anlagen tritt mit dem Tag der Bestätigung durch den Fachbereichs-Ausschuss in Kraft. Die WKO in ihrer bestätigten Form wurde zuvor mit den Mitgliedern des Fachbereichsausschusses MSW des MTB/BTB beraten.

 

9.2    Änderungen und Ergänzungen

Vorschläge und Hinweise zur Ergänzung der WKO können jederzeit an die/den Bereichsbeauftragte(n) MSW des MTB bzw. seine(n) Stellvertreter eingereicht werden. Änderungen und Ergänzungen zur WKO sind bis 31.12. des laufenden Jahres für das neue Wettkampfjahr und mittels Protokoll den Vereinen zur Kenntnis zu geben.

 

9.3    Zusatzbestimmungen

-         eventuell erforderliche mathematische Rundungen erfolgen auf zwei Stellen hinter den Komma

-         jeder eingesetzte Musiker absolviert das gesamte Programm seines Vereins. Ein Instrumentenwechsel ist zulässig. Für behinderte und kranke Musiker gelten auf Antrag Sonderregelungen.

Zur Sicherung einer ordnungsgemäßen Vorbereitung und Durchführung der Landesmeisterschaft ist es erforderlich, dass die Elemente der Ausschreibung, insbesondere des Meldebogens eingehalten werden, da es

1.       für den Ausrichter wichtig ist, für seine Organisation rechtzeitig und verbindlich zu wissen, welche Vereine in welcher Stärke anreisen und wie viele Mittel aus Startgebühren ihm zur Verfügung stehen.

  1. für den Fachbereichsausschuss wichtig ist, die Noten rechtzeitig zur Verfügung zu haben, um sie den Kampf-/Wertungsrichtern für ihre Vorbereitung rechtzeitig zukommen zu lassen.

Um dies zu sichern, werden Verstöße gegen die vorgegebenen Termine und Formen mit Punktabzug aus dem Kontingent der Bonuspunkte wie folgt geahndet:

-          Termin der Meldung                              1 Punkt

-          Termin der Einzahlung                          1 Punkt

-          Termin der Noteneinreichung                 1 Punkt

-          Noten nicht in vorgegebener Form          2 Punkte

Zwecks gemeinsamen Musizierens während der Eröffnung und der Siegerehrung beschließt der Fachbereichsausschuss max. vier gemeinsame Titel. Sie werden mit der Ausschreibung bekannt gegeben.

 

Wettkampfplatz

 

                           

 

 

 

 

1. Zusatz zur Wettkampfordnung vom 1. Februar 2004 für Spielmannszüge und Schalmeienorchester des Bereiches Musik und Spielmannswesen im Märkischen TurnerBund
– Landesmeisterschaft der Schalmeienorchester –

 

 

Für Schalmeienorchester gilt bezüglich der Landesmeisterschaft folgende Regelung:

 

 

1.      Allgemeine Bestimmungen

 

1.1     Die Wertung von Marsch- und Standspiel wird getrennt.

 

1.2     Der Sieger der Marschklasse und der Sieger der Konzertklasse erhalten jeweils einen kleineren Pokal. Landesmeister wird das Schalmeienorchester, das insgesamt (Marsch- und Konzertwertung) die höchste Punktzahl erreicht hat.

 

 

2.      Wertungsprogramm

 

2.1     Das Programm der Konzert- und Marschklasse erfolgt für Starter in beiden Klassen unmittelbar aufeinanderfolgend.

 

2.2     Wertungsdurchgang der Konzertklasse

 

-     Aufmarsch des Vereins gemäß der Startreihenfolge nach dem Spiel des vorher gestarteten Vereins in Marschordnung (Viererreihen);

 

-     Aufstellung in selbst gewählter Konzert- oder Marschformation; die Aufstellordnung ist nicht zu werten;

 

-     nach Freigabe des HKR erfolgt „Stillgestanden“ (Beginn der Wertung) und Anriss ohne Trommelübernahme;

 

-     jedes Orchester bietet Konzertmusik von 8 bis 15 Minuten dar;

 

-     die Einteilung in ein oder mehrere Teile bzw. in Marschstücken ist frei wählbar entsprechend der Partitur;

 

-     die musikalische Leitung erfolgt frei wählbar per Dirigat oder Stabführung; beides ist nach Stillgestanden nicht mehr zu werten;

 

-     die Nutzung eines Dirigentenpultes (Hocker) ist gestattet;

 

-     in das Konzert können Bewegungselemente mit Cheerleadern, Tanzgruppen und/oder den Spielern bis hin zur vollständigen Choreographie eingefasst werden;

 

-     Wertungsende erfolgt mit Abriss.

 

danach:

 

A)   Starter der Konzert- und Marschklasse

 

      Umformierung zum Marschblock mit oder ohne Musik (ohne Bewertung); fertig zum Wertungsdurchgang in der Marschklasse.

 

B)   Starter der Konzertklasse

      Abmarsch mit selbst gewähltem Titel.

 

 

2.3     Wertungsdurchgang der Marschklasse

 

A)   Starter der Marschklasse

      Aufmarsch des Vereins gemäß der Startreihenfolge nach dem Spiel des vorher gestarteten Vereins in Marschordnung (Viererreihen, die Aufteilung entsprechend der Besetzung bleibt dem Starter überlassen).

 

B)   Starter der Konzert- und Marschklasse

      Aufstellung in Marschformation (Viererreihen, die Aufteilung entsprechend der Besetzung bleibt dem Starter überlassen).

 

-     instrumentenbedingte Vordermann- und Seitenabstände von ca. 1,00 m bis 1,20 m;

 

-     nach Freigabe des HKR erfolgt „Stillgestanden“ (Beginn der Wertung); die Trommelaufnahme erfolgt entsprechend der Ausrüstung;

 

-     Spielbeginn des selbst gewählten Titels in der Bewegung nach dem Locken; das Locken wird nicht gewertet;

 

-     jeder Starter hat in der Marschklasse einen Umlauf mit insgesamt vier Schwenkungen zu absolvieren, die Umlaufrichtung ist generell links herum;

 

-     die Wertung endet mit dem Abriss im Abrissbereich;

 

-     die Stabführung erfolgt analog der WKO des Fachbereichs Musik und Spielmannswesen Berlin/Brandenburg.

 

 

3.      Instrumente, Bekleidung

 

3.1     Die Grundausstattung einer Schalmeienkapelle/-orchester besteht aus:

 

-     Sopran, Alt, Bariton;

-     Bass, Begleitung;

-     kleine Trommel, große Trommel, Marschbecken;

-     Tambourstab und/oder Dirigentenstab.

 

3.2     Zusatzinstrumente

 

-     Lyra und weitere Schalmeieninstrumente laut Partitur;

 

-     das Schlagzeug kann im Konzert durch ein Konzertschlagzeug erweitert werden, entsprechend der Notierung in der Partitur;

 

-     Percussioninstrumente können entsprechend dem Charakter des Titels ad libitum eingesetzt werden.

 

3.3     Bekleidung

 

         Die Bekleidung muss dem Charakter der Landesmeisterschaften entsprechen.

 

 


 

4.      Bewertungskriterien, Punktzahl

 

         Die Bewertung erfolgt analog der WKO des Fachbereiches Musik und Spielmannswesen Berlin/Brandenburg, wobei in der Konzertklasse im HP III für Präsentation und Publikumswirksamkeit bis zu 3 Punkte zusätzlich vergeben werden können.

 

4.1     Punktzahl

 

-     Gewertet wird in der Konzert- und Marschklasse jeweils auf der Basis von 10 Punkten.

 

-     Die maximale Punktzahl beträgt 30 Punkte zuzüglich der max. 3 Punkte im HP III der Konzertklasse (Präsentation und Publikumswirksamkeit) sowie Schwierigkeitsgrad (SG) von max. 4,7 (Erwachsene) max. 3,8 (Nachwuchs) Punkten und Bonuspunkten von max. 5 Punkten.

 

-     Die Gesamtpunktzahl in der Konzertklasse beträgt max. 42,7 Punkte (Erwachsene) bzw. max. 41,8 Punkte (Nachwuchs).

 

-     Die Gesamtpunktzahl in der Marschklasse beträgt max. 39,7 Punkte (Erwachsene) bzw. max. 38,8 Punkte (Nachwuchs).

 

 

Konzertklasse                                                  Marschklasse

 

HP I                  max.       10,0   Punkte              HP I                        max.       10,0   Punkte

HP II                 max.       10,0   Punkte              HP II                       max.       10,0   Punkte

HP III                max.       13,0   Punkte              HP III                      max.       10,0   Punkte

SG / EW           max.         4,7   Punkte              SG / EW                 max.         4,7   Punkte

SG / NW           max.         3,8   Punkte              SG / NW                 max.         3,8   Punkte

Bonus               max.         5,0   Punkte              Bonus                     max.         5,0   Punkte

 

Gesamt EW      max.       42,7   Punkte              Gesamt EW            max.       39,7   Punkte

 

Gesamt NW      max.       41,8   Punkte              Gesamt NW            max.       38,8   Punkte

 

 

 

5.      Der vorstehende Zusatz zur Wettkampfordnung tritt mit dem 1. April 2004 in Kraft.

 

 


 

2. Zusatz zur Wettkampfordnung vom 1. Februar 2004

für Spielmannszüge und Schalmeienorchester des Bereiches Musik und Spielmannswesen im Märkischen TurnerBund

– Landespokal für Spielmannszüge –

 

 

1.      Es wird jährlich ein Landespokal für Spielmannszüge ausgeschrieben. Dieser findet nur statt, wenn mindestens drei Vereine ihre Teilnahme melden.

 

2.      Startberechtigt sind Vereine, die im selben Jahr nicht um die Landesmeisterschaft der Spielmannszüge/Erwachsene und/oder die Landesmeisterschaft der Spielmannszüge/Nachwuchs spielen.

 

3.      Es gibt keine Altersbeschränkung.

 

4.      Bezüglich der Bewertung gelten die Regelungen der Wettkampfordnung zur Landesmeisterschaft mit folgenden Einschränkungen:

4.1     Dargeboten werden nur ein Titel im Stand und ein Titel in der Bewegung.

4.2     Der Durchschnitt der Schwierigkeitsgrade darf 3,0 nicht überschreiten. Er wird zur Summe der Punkte addiert.

4.3     Der Einsatz der Lyra ist optional (Instrumentenbesetzung wie arrangiert und eingestuft).

4.4     Die Art des Beckens kann frei gewählt werden.

 

5.      Der Sieger erhält den Pokal. Spielmannszüge, die dreimal in Folge den Landespokal erringen, sind in den folgenden zwei Jahren nicht mehr im Landespokal startberechtigt. Sie sollten aufgrund ihrer positiven Entwicklung am Wettbewerb um den Landesmeistertitel teilnehmen.

 

6.      Der vorstehende Zusatz zur Wettkampfordnung tritt mit dem 1. Januar 2005 in Kraft.

 

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