Verband

Die E-Rechnung für Vereine

Welche Regelungen betreffen den Verein?

Seit dem 1. Januar 2025 gilt die Pflicht zur E-Rechnung - auch für Vereine und gemeinnützige Organisationen. Doch es herrscht große Unsicherheit. Die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) klärt über die neue Regelung auf.

Was ändert sich konkret?

Seit 1. Januar 2025 müssen die oben genannten Vereine in der Lage sein, E-Rechnungen empfangen zu können. Dabei helfen kostenlose E-Rechnungsviewers, mit denen eine E-Rechnung lesbar dargestellt wird. Nur die hybriden Rechnungen können dabei noch normal gespeichert, ausgedruckt und zu den Buchhaltungsunterlagen genommen werden, sofern der Verein noch eine händische Buchhaltung führt, was im Übrigen nicht zu empfehlen ist. Erhält der Verein eine rein elektronische Rechnung ohne PDF-Format, kann diese Rechnung mit dem Elster Viewer „sichtbar gemacht werden“. Beim Erstellen von Rechnungen ist der Gesetzgeber großzügiger. Ein nicht umsatzsteuerpflichtiger Verein darf (noch) herkömmliche („sonstige“) Rechnungen erstellen. Er muss dafür jedoch die Zustimmung des Rechnungsempfängers einholen. Der Ersteller kann, wenn für ihn die Übergangsfristen gelten, anfragen, ob er Rechnungen wie bisher als sonstige Rechnungen senden könnte. Wenn nicht, dann hilft beim rein strukturierten Format (X-Rechnung) der Elster Viewer oder es kommt ein hybrides Format mit einem PDF-Datenteil, der wie gehabt lesbar ist.

Noch bis Ende 2026 können Rechnungen auch auf Papier oder als PDF-Datei übermittelt werden. Unternehmen, die einen Gesamtumsatz von maximal 800.000 Euro im vorherigen Kalenderjahr erzielt haben, dürfen sogar noch bis Ende 2027 sonstige Rechnungen ausstellen. Erst ab 1. Januar 2028 müssen alle Unternehmen bei inländischen Umsätzen mit inländischen Unternehmen E-Rechnungen versenden.

Weitere Informationen und Fortbildungen finden Sie bei der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt.

Zudem steht bei der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt jederzeit ein kompetentes Team für individuelle Rechtsfragen zur Verfügung.

Autoren:

  • Franz-Martin Schäfer
    Leiter für juristische Beratung bei der DSEE
  • Veikko Bartel
    Justiziariat DSEE

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