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Die MTB-Satzung wurde im Rahmen des 11. Landesturntag 2023 in Lindow durch die anwesenden Delegierten abgestimmt. Der Eintrag ins Vereinsregister ist erfolgt. Sie regelt das Miteinander im MTB. Alle nachfolgenden Ordnungen bauen auf der Satzung auf.
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Die MTB-Geschäftsordnung wurde im Rahmen des MTB-Hauptausschusses am 1./2. Dezember 2023 durch die anwesenden Delegierten abgestimmt. Die Geschäftsordnung regelt die Durchführung von Versammlungen.
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Die Finanz- und Wirtschaftsordnung regelt die Wirtschaftsführung des MTB.
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Die Rahmenordnung Sport regelt die Zuständigkeiten sowie die Struktur der Gremien der Sportarten im MTB. Sportartspezifische Regelungen können bei Bedarf in einer Fachgebietsordnung der jeweiligen Sportart geregelt werden.
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Die Wettkampfordnung regelt verbindlich den Wettkampfbetrieb für alle Sportarten im MTB.
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Die Landesschiedsgerichtsordnung (LSGO) regelt die Tätigkeit des Landesschiedsgerichts in den Disziplinar- und Schiedsgerichtsangelegenheiten im MTB.
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Die Bezirksordnung regelt die Stellung der Turnbezirke als regionale Untergliederungen des MTB.
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Die Ehrungsordnung regelt die Anerkennungskultur im MTB für verdienstvolle ehrenamtliche Tätigkeiten und vorbildliches Verhalten im Turnsport.
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Die Geschäftsordnung für den Landesturntag regelt detailiert zum Ablauf des Landesturntages.