Bitte senden Sie uns alle nötigen Unterlagen zur Lizenzverlängerung an:
bildung@maerkischer-turnerbund.de
Einzureichen sind:
- Fortbildungsnachweise
- Name, Geburtsdatum, Verein
- unterschriebener Ehrenkodex
- Änderungen der Anschrift bzw. der Kontaktdaten, sofern notwendig
Der MTB informiert innerhalb von 14 Tagen über den Bearbeitungsstand bzw. sendet die Verlängerung aus schließlich per E-Mail an den Antragsteller.
Achtung: Vor dem Absenden prüfen!
Lizenzen mit dem Titel „Allgemeiner Breitensport“ sind direkt beim LSB bzw. bei der Europäische Sportakademie Land Brandenburg (ESAB) zur Verlängerung einzureichen.
| Kontakt | lizenzen@esab-brandenburg.de |
| Telefon | 0331 58 56 73 22 |
Diese Lizenzen sind daran zu erkennen, dass in der Lizenznummer das Kürzel BB steht.
Trainer A- und B-Lizenzen Leistungssport werden ausschließlich durch den Deutschen Turner-Bund verlängert.
Anerkennung von Online-Angeboten
Zur Verlängerung werden max. die Hälfte der LE aus Online-Angeboten des MTB anerkannt. Die restlichen notwendigen LE müssen weiterhin in Präsenzform besucht werden.
Eine Ausnahme stellen digital erworbene LE dar, welche auf unserer Lerplattform erlangt wurden.
Sonderfälle
Die erfolgreiche Teilnahme an Kampfrichterschulungen kann mit max. der Hälfte der LE zu einer Lizenzverlängerung angerechnet werden (nur für das jeweilige Fachgebiet).
Ehrungen gehören zur Anerkennungskultur im MTB. Sie sind gleichzeitig Dank und Anerkennung für verdienstvolle ehrenamtliche Tätigkeit, vorbildliches Verhalten, beispielhaftes Engagement, besondere, langjährig erbrachte Leistungen und für erfolgreiches Wirken im MTB.
Der MTB verleiht folgende Ehrungen:
- MTB-Ehrenpräsidentschaft
- MTB-Ehrenmitgliedschaft
- MTB-Ehrenplakette
- MTB-Ehrennadel in Bronze, Silber und Gold
- MTB-Ehrenurkunde
- Hermann Weingärtner-Medaille
Einnahmen bis zu 3.000 Euro bleiben steuerfrei
Sind Sie nebenberuflich Ausbilder, Künstler, Pfleger oder Erzieher und dabei ehrenamtlich tätig, dürfen Sie bis zur Freigrenze von 3.000 Euro pro Jahr verdienen, ohne Abgaben zu zahlen. Weder Sie persönlich zahlen dafür Steuern, noch zahlt Ihr Verein Sozialabgaben dafür. Bis zu 3.000 Euro gelten vor dem Finanzamt als Aufwandsentschädigung. Die Übungsleiterpauschale wird auch „Übungsleiterfreibetrag“ genannt.
Beispiele
Als ehrenamtliche Tätigkeit mit Übungsleiterpauschale gilt:
- Sie sind nebenberuflich Trainer in einem Sportverein
- Sie leiten nebenberuflich einen Chor
- Sie dirigieren in Ihrer Freizeit ein Vereins-Orchester
- Sie arbeiten nebenbei als Pfleger in einer Einrichtung für behinderte Kinder
Achtung! Die Pauschale gilt nicht für Trainer, die in einem Fitness-Studio nebenberuflich tätig sind.
Voraussetzungen für die Nutzung
- Nebenberuflichkeit: Sie dürfen dafür nicht mehr als ein Drittel der Zeit Ihres Hauptberufs aufwenden. Wer keinen Hauptberuf ausübt, weil er z.B. Rentner, Student oder Hausfrau ist, kann ebenfalls nebenberuflich tätig sein.
- Gemeinnütziger Zweck: Ihre Tätigkeit muss im Rahmen des Vereinszwecks ausgeübt werden! Der Vereinszweck muss in der Satzung stehen und gemeinnützig, kirchlich oder mildtätig sein.
- Angabe in der Einkommensteuererklärung: Die Übungsleiterpauschale muss in der Einkommensteuererklärung angegeben werden.
- Art der Tätigkeit: Nur begünstigt wird, wer nebenberuflich als Pflegekraft, Künstler oder als Betreuer tätig ist.
- Eignung: Sie müssen Ihre Tätigkeit tatsächlich ausüben. Wenn Sie angeben, Basketballtrainer zu sein, müssen Sie auch als solcher im Verein tätig sein.
Kombination mit der Ehrenamtspauschale möglich?
Die Übungsleiterpauschale können Sie mit der Ehrenamtspauschale kombinieren, wenn Sie die beiden für getrennte Tätigkeiten anwenden. Wenn Sie ausschließlich als Fußballtrainer arbeiten, dürfen Sie also nicht gleichzeitig Übungsleiterpauschale und Ehrenamtspauschale anwenden, sondern nur eine davon! Falls Sie jedoch als Fußballtrainer und ehrenamtlicher Feuerwehrdozent bei der freiwilligen Feuerwehr arbeiten, dürfen Sie je eine Pauschale für eine Tätigkeit nutzen.
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