1. Lizenzstufe:

Der Weg zur Lizenz

Grundlehrgang (40 LE) + Fachlehrgang (80 LE) = LIZENZ

Voraussetzungen:

  • Zugehörigkeit oder Anmeldung über einen Verein
    Externe Teilnehmer können die Ausbildungslehrgänge besuchen, erhalten abschließend aber nur eine Teilnahmebescheinigung.
  • Erste-Hilfe-Kurs - nicht älter als 2 Jahre
  • Vollständige Teilnahme am Grund- und Fachlehrgang und erfolgreiche Absolvierung der theoretischen und praktischen Lernerfolgskontrollen
  • Unterzeichnung des DOSB-Ehrenkodex

Lizenzverlängerungen

Grundsätzlich gilt: Der Märkische Turnerbund kann nur Lizenzen der 1. Lizenzstufe (z.B. Trainer C oder Übungsleiter C) für Lizenzträger aus MTB - Mitgliedvereinen verlängern. Lizenzen höherer Stufen bzw. aus anderen Landesturnverbänden müssen direkt beim Deutschen Turnerbund bzw. beim entsprechenden Landesturnverband verlängert werden.
Sollte eine höhere Fachlizenz (bspw. Fachübungsleiter B) oder ähnliches vorliegen, kann die Lizenz gegebenfalls nicht mehr verlängert werden. Möglicherweise wird diese dann in ein aktuelles Lizenzprofil umgeschrieben. Dazu einfach mit uns Kontakt aufnehmen.

Meine Lizenz läuft bald aus. Was brauche ich, um meine Lizenz zu verlängern?

Zur Verlängerung einer Lizenz werden 15 Lerneinheiten in Theorie und/oder Praxis benötigt; davon:

  • mindestens 8 LE geleistet beim MTB/BTFB
  • mindestens 8 LE passend zum Lizenzprofil

Zusätzlich benötigen wir für die Ausstellung der Lizenzverlängerung:

  • einen gelesenen und unterschriebenen Ehrenkodex
  • die Lizenznummer der zu verlängernden Lizenz
     

Ich habe schon alle benötigten Nachweise vorliegen. Wie kann ich meine Lizenz verlängern?

Der Antrag zur Lizenzverlängerung kann einfach und bequem und vor Allem kostenfrei über unseren Lizenzverlängerungsservice gestellt werden. Nach Prüfung der Unterlagen werden wir die Lizenzverlängerung eintragen. Dazu bitte die entsprechenden Nachweise vorher einscannen oder abfotografieren.
Hinweis: Der Lizenzverlängerungsservice gilt nur für Lizenzträger der 1. Lizenzstufe aus MTB - Mitgliedvereinen. Den Antrag zur Lizenzverlängerung können Sie frühstens drei Monate vor Ablaufdatum bei uns stellen. Vorher können wir die Lizenz systembedingt nicht verlängern.
 

Meine Lizenz ist bereits abgelaufen. Wie wird bei Überschreiten der Gültigkeitsdauer von Lizenzen verfahren?

  • Erfolgt die Fortbildung im ersten Jahr nach dem Lizenzablauf, ist ein Fortbildungsumfang von 15 LE notwendig. Die Verlängerung wird vom Zeitpunkt des regulären Ablaufs gerechnet.
  • Erfolgt die Fortbildung im zweiten Jahr nach dem Lizenzablauf, ist ein Fortbildungsumfang von 30 LE notwendig. Die Lizenzverlängerung erfolgt auch hier ab dem Zeitpunkt des Ablaufes der Lizenz.
  • Bei Überschreitung der Gültigkeitsdauer ab 3 Jahre ist eine individuelle Prüfung und Festlegung zum Verfahren erforderlich. Bitte hierzu Kontakt mit uns aufnehmen.